Gasthof „Zum Storchennest”
Ehem. Amt/Oberamt (Haus-Nr. 41)
Erbaut um 1560
- 1363 entstand das „Amt“ in Baiersdorf.
- Erster Amtmann in Baiersdorf war Hans von Abenberg.
- Vor dem zweiten Markgrafenkrieg (Mitte 16. Jahrhundert) übte der Amtmann auch die Funktion des Richters aus. Ein eigenständiges Richteramt ist erst nach dem Krieg nachgewiesen.
- Nach der Zerstörung des Schlosses Scharfeneck im zweiten Markgrafenkrieg wurde das Amtsgebäude in den Ort verlegt.
- Das Baiersdorfer Amt wurde zunächst von auswärtigen Edelleuten verwaltet.
- Amtmann Caspar von Wolffersdorf ließ hier um 1560 ein neues Amtshaus errichten.
- Am 16.08.1558 fertigte der Amtmann von Baiersdorf, Erlangen und Osternohe, Caspar von Wolffersdorf, eine „Marktordnung” für Baiersdorf in 36 Artikeln.
- 1603 wurde das Amt Erlangen dem Amt in Baiersdorf unterstellt.
- 1632 war auch die Wohnung des Amtsmannes im Haus untergebracht.
- 1693 wurde dem Baiersdorfer Amt die Wassergerichtsbarkeit* auf dem Regnitz-Fluss übertragen.
- 1698 kam es zu einer Verwaltungsreform. Baiersdorf wurde Oberamt. Somit war die Stadt zuständig für 125 Ortschaften, 19 Handwerkszünfte und das Wassergericht.
- Nach der Verwaltungsreform ließ der damalige Markgraf das erste Amtsgebäude abreißen und ersetzte es durch ein zweigeschossiges Amtshaus und besetzte es mit einem ständigen Vertreter.
- Durch die Ansiedlung der Hugenotten in Erlangen und der Aufwertung zur Residenzstadt entwickelte sich Erlangen zu einer großen „Konkurrenz“ von Baiersdorf.
- 1722 fiel dem Erlanger Amthauptmann die komplette Verwaltung des Baiersdorfer Oberamtes zu.
- Bis zur Ämterreform durch Hardenberg 1797 bestand in Baiersdorf das Oberamt.
- Im März 1812 wurde das Justizamt in Baiersdorf aufgelöst und nach Erlangen verlegt.
- 1834 wurde das ehemalige Amtshaus versteigert und kam somitin Privatbesitz.
- Seit 1903 befindet sich in den Räumlichkeiten das Gasthof „Zum Storchennest”.
- Bis heute nisten jedes Jahr Störche auf dem Dach und ziehen ihre Jungen groß.
* Der Amtsrichter von Baiersdorf wurde zum Wasserrichter und Vorsitzenden des Wassergerichtes ernannt, das aus sieben Wassergrafen (Graf in der Bedeutung von Beamter) und Aichmeistern bestand. Aufgabe dieses Gerichts war es, Streitigkeiten zu schlichten, die sich aus der gemeinsamen Verwendung der Wasserräder ergaben.